Die Namensänderung nach der Hochzeit – Was müssen wir beachten?

By Raffael Schulz ·
Die Namensänderung nach der Hochzeit – Was müssen wir beachten?

Die Namensänderung nach der Hochzeit ist einer der größten Schritte bei einer Heirat. Doch nicht nur die emotionale Bindung ist davon betroffen, sondern es erfordert auch noch jede Menge organisatorischen Aufwand!

Welche Optionen ihr habt und worauf ihr achten müsst bei der Namensänderung nach Hochzeit, verraten wir euch in dieser Liste…

Frau Müller wird Frau Schmitt, oder etwa nicht?

Kosten Hochzeit

© Depositphotos.com/dima_sidelnikov

Über die Sache mit der Namensänderung denkt man im Prinzip schon lange vor der Hochzeit nach. Und auch wenn manche sich bereits zu Teenagerzeiten ausmalen, wie der Name des neuen Schwarmes ihnen stehen würde – ganz so einfach ist die Entscheidung dann doch nicht. Schließlich ist der Name ein Teil unserer Identität, den man meist nicht so leicht ablegen möchte.

Ein Glück, dass Frauen nicht mehr dazu verpflichtet sind, den Namen des Ehemannes anzunehmen. So bleibt mehr Spielraum für Alternativen und Kompromisse. Und wer weiß, vielleicht möchte ER am Ende sogar ihren Mädchennamen annehmen…

Und das sind die Möglichkeiten zur Namensänderung:

  • Beide behalten ihren ursprünglichen Namen: Frau Müller und Herr Schmitt
  • Sie nimmt seinen Namen an: Aus Frau Müller wird Frau Schmitt
  • Er nimmt ihren Namen an: Aus Herr Schmitt wird Herr Müller
  • Sie nimmt einen Doppelnamen an, er behält seinen alten: Frau Müller wird zu Frau Müller-Schmitt oder Frau Schmitt-Müller, er bleibt Herr Schmitt
  • Er nimmt einen Doppelnamen an, sie behält ihren alten: Herr Müller wird zu Herrn Müller-Schmitt oder Herrn Schmitt-Müller, sie bleibt Frau Müller

Wie der Entschluss nun auch ausfallen mag, wichtig ist vor allem, dass beide Partner mit ihren künftigen Namen zufrieden sind. Wer sich trotzdem noch nicht ganz sicher ist, dem schlagen wir die altbewährte Methode “aufschreiben und täglich angucken” vor. Auch Pro- und Kontralisten sind wärmstens zu empfehlen. Schließlich entscheidet sich nun auch, welche Namen eure Kinder später tragen werden.

Wie ist das eigentlich mit den Kindern?

Namensänderung nach Heirat

© Depositphotos.com/Kzenon

Ja, auch für den ungeborenen Nachwuchs des Brautpaares ist die Namensänderung relevant. So gibt die Person, die ihren Ursprungsnamen behält, diesen auch an die Kinder weiter. Falls beide Ehepartner ihren Namen behalten, muss einer der beiden für ALLE gemeinsamen Kinder ausgewählt und spätestens einen Monat nach der Geburt eingetragen werden.

Habt ihr bereits Kinder, könnt ihr auch eine Namensänderung für euer Kind nach der Hochzeit beantragen. Ist euer Kind unter fünf Jahre alt, erhält es automatisch euren ausgewählten Ehenamen als neuen Geburtsnamen.

Wenn euer Kind bereits älter ist, ändert sich der Nachname nur, wenn ihr eine ausdrückliche Anschlusserklärung darüber abgibt. Je nach Alter des Kindes ist auch von ihm eine Erklärung notwendig. Ist euer Kind bereits volljährig, ist auch hier eine Namensänderung durch eine eigene Erklärung möglich.

Papierkram – der unromantische Teil der Hochzeit

Namensänderung

© Depositphotos.com/dmvasilenko

So eine Hochzeit bringt ganz schön viel Papierkram mit sich. Da die Vernachlässigung dieser ungeliebten Aufgabe aber zu einigen lästigen Problemen führen könnte, empfiehlt es sich, alle Amtsgänge zu planen und rechtzeitig zu erledigen. Hier sind Merklisten angesagt!

Nach der schnellen Namensänderung bei Facebook und Co. muss diese logischerweise auch einigen offiziellen Behörden mitgeteilt werden. Wir wollen doch schließlich auch weiterhin unsere Rechnungen bezahlen und womöglich auch gleich nach der Heirat in die Flitterwochen fliegen, nicht wahr? Hier ist also die To-Do Liste für alle neu benannten Bräute und Bräutigame:

  • einige Kopien der Heiratsurkunde anfertigen
  • beim Einwohnermeldeamt : Personalausweis, Reisepass und Lohnsteuerkarte neu beantragen, falls es gemeinsame Kinder gibt, auch die Kinderausweise mitnehmen
  • Finanzamt informieren
  • Krankenkasse und Bank für Versicherungen, Kredit- und EC-Karten und Co.
  • Arbeitgeber, Vermieter
  • bei der Kfz-Zulassungsstelle : Führerschein, Zulassung fürs Auto
  • alle Vereine, Verbände, und Abonnements
  • GEZ und Telefonanbieter

Eine ausführliche Checkliste findest du in diesem Artikel: Checkliste für die Namensänderung!

 

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